Kulturförderabgabe ab 2013
Link zum Kassen- und Steueramt der Stadt-Köln
Zu 1 Erklärung zur Kulturförderabgabe
Zu 2 Antrag auf Erstattung der Kulturförderabgabe
Zu 3 Abtretungsanzeige Kulturförderabgabe
Zu 4 Eigenbescheinigung zur Kulturförderabgabe
Zu 5 Arbeitgeber- / Dienstherrenbescheinigung
Zu 6 Dokumentation zur Kulturförderabgabe
Mit der Kulturförderabgabe werden alle entgeltlichen Beherbergungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen,
Ferienwohnungen, Motels sowie auf Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen besteuert. Von der Besteuerung sind Aufwendungen für Übernachtungen
ausgenommen, wenn die Beherbergung beruflich zwingend erforderlich ist. Der Abgabensatz beträgt 5 Prozent des vom Gast für die Beherbergung
aufgewendeten Betrages. Dieses beinhaltet nicht die eventuell weiterberechnete Kulturförderabgabe und die darauf entfallende Umsatzsteuer. Die
Kulturförderabgabe wurde als Maßnahme zur Verringerung des städtischen Haushaltsdefizits
beschlossen. Die zu erwartenden Einnahmen fließen praktisch als "Gegenleistung" in die Bereiche
Kultur, Bildung und Tourismus.
5,35 Euro + 0,37€ = 5,72€
107,00 Euro
7,00 Euro
100,00 Euro
Unterstellter Netto-Preis (ohne Kulturförderabgabe)
7% Mehrwertsteuer auf Übernachtung
Bemessungsgrundlage (Nettopreis plus 7% Mehrwertsteuer) Zimmerpreis inkl. MwSt.
Kulturförderabgabe (5% der Bemessungsgrundlage) zzgl.7% Mehrwertsteuer
Betrag
Position
Der Abgabensatz beträgt 5 Prozent des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrages einschließlich Mehrwertsteuer
(ohne die eventuell weiterberechnete Kulturförderabgabe und der darauf entfallenden Umsatzsteuer).
Download