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Apartment-Haus
AGB
Kulturförderabgabe ab 2013 Link zum Kassen- und Steueramt der Stadt-Köln
Zu 1 Erklärung zur Kulturförderabgabe Zu 2 Antrag auf Erstattung der Kulturförderabgabe Zu 3 Abtretungsanzeige Kulturförderabgabe Zu 4 Eigenbescheinigung zur Kulturförderabgabe Zu 5 Arbeitgeber- / Dienstherrenbescheinigung Zu 6 Dokumentation zur Kulturförderabgabe
Mit der Kulturförderabgabe werden alle entgeltlichen Beherbergungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels sowie auf Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen besteuert. Von der Besteuerung sind Aufwendungen für Übernachtungen ausgenommen, wenn die Beherbergung beruflich zwingend erforderlich ist. Der Abgabensatz beträgt 5 Prozent des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrages. Dieses beinhaltet nicht die eventuell weiterberechnete Kulturförderabgabe und die darauf entfallende Umsatzsteuer. Die Kulturförderabgabe wurde als Maßnahme zur Verringerung des städtischen Haushaltsdefizits beschlossen. Die zu erwartenden Einnahmen fließen praktisch als "Gegenleistung" in die Bereiche Kultur, Bildung und Tourismus.
5,35 Euro + 0,37€ = 5,72€
107,00 Euro
7,00 Euro
100,00 Euro
Unterstellter Netto-Preis (ohne Kulturförderabgabe) 7% Mehrwertsteuer auf Übernachtung Bemessungsgrundlage (Nettopreis plus 7% Mehrwertsteuer) Zimmerpreis inkl. MwSt. Kulturförderabgabe (5% der Bemessungsgrundlage) zzgl.7% Mehrwertsteuer
Betrag
Position
Der Abgabensatz beträgt 5 Prozent des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrages einschließlich Mehrwertsteuer (ohne die eventuell weiterberechnete Kulturförderabgabe und der darauf entfallenden Umsatzsteuer).
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